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VW Grand California: Im Kasten über die Alpen

Mit dem Grand California mischt VW Nutzfahrzeuge erfolgreich im Segment der wohnlichen Kastenwagen mit. Wir haben die Sechs-Meter-Version intensiv ausprobiert.

Schon die Kurzversion des Gand California kommt schon ganz schön ausgewachsen daher Foto: Huber

Die Kurzversion des Gand California (es gibt auch eine 80 Zentimeter längere Ausführung) kommt schon ganz schön ausgewachsen daher. Er ist sechs Meter lang, knapp drei Meter hoch und mit Außenspiegeln 2,40 Meter breit. Das erfordert beim Unstieg vom Pkw eine deutliche Umstellung – etwa bei Brückendurchfahrten, beim Rangieren und bei Mautstationen – manche der Durchfahrten sind nur für zwei Meter hohe Fahrzeuge ausgelegt.

Wer beim Kauf des Camping-Crafters in hilfreiche Optionen investiert hat, kann sich etwa von Parksensoren, einer Rückfahrkamera und dem Parkassistenten entlasten lassen. Das funktioniert alles sehr gut – und auch der serienmäßige Seitenwindassistent macht einen guten Job. Das haben wir bei Sturmwind auf einer französischen Autobahnbrücke erfreut festgestellt.

Die riesige Schiebetür lässt sich relativ leise schließen Foto: Huber

Insgesamt ist das Fahren mit dem großen Bruder des California auf Bus-Basis ein echtes Vergnügen. Er ist übersichtlich, man sitzt komfortabel, der 177-PS-TDI mit zwei Litern Hubraum schnurrt leise und zieht souverän, die Achtgang-Automatik ist fix und legt eigentlich immer den Gang ein, den man auch bei einem manuellen Getriebe wählen würde.

Für ein Gefährt dieses Zuschnitts mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen blieb der Verbrauch auf unserer gut 2.800 Kilometer langen Testfahrt knapp unterhalb der Zehn-Liter-Marke. Das ist beachtlich wenig. Zugegebenermaßen waren wir aber auch artgerecht zurückhaltend mit dem Gaspedal. Die Spitze von 162 km/h haben wir nicht ausgereizt. Apropos Gesamtgewicht: Nachdem der Grand California leer schon knapp über drei Tonnen wiegt, bleibt nur eine Nutzlast von 443 Kilogramm, das ist eindeutig zu wenig für die mögliche Besetzung mit einer vierköpfigen Familie und deren Urlaubs-Utensilien. Immerhin darf der Kasten bis zu 2,5 Tonnen ziehen.

Im Inneren des Wohn-Crafters findet sich viel weißer Kunststoff. Foto: Huber

Aber jetzt geht es ans Wohnen. Der Hannoveraner bietet im Heck unter dem 155 bis 137 Zen-timeter breiten und 192 Zentimeter langen Querbett einen Kofferraum von 720 Litern, der nach vorne zum Wohnbereich mit zwei eingeschobenen Brettern abgetrennt ist. Die Schlafstatt ist dank durchgehender Tellerfedern trotz der dünnen Matraze erstaunlich bequem und ermöglicht einen erholsamen Schlaf – das haben wir in manch anderem Wohnmobil schon anders erlebt.

Klaustophobische Attacken sind im nur 50 Zentimeter hohen Hochbett nicht ausgeschlossen. Foto: Huber

Das ausziehbare Hochbett über dem Fahrerhaus misst 120 Zentimeter in der Breite und ist dank eines Klapp-Tricks auf der linken Seite 190 Zentimeter, auf der rechten 160 Zentimeter lang. Es kostet inklusive Aufstiegsleiter, Beleuchtung und Panoramadachfenster stolze 3611,65 Euro. Für ausgewachsene Erwachsene ist es aber wegen der Höhe von nur rund 50 Zentimetern definitiv nicht geeignet – es ist einfach zu eng, klaustophobische Attacken sind nicht ausgeschlossen.

Das Heckbett ist erstaunlich komfortabel. Foto: Huber

Eher eng geht es zwangsweise auch im Wohn- und Küchenbereich zu. Die Vordersitze sind drehbar, der Tisch wird dahinter eingeklemmt, die hintere Sitzbank ist bretthart und schmal, außerdem ist sie ziemlich knapp geschnitten, zwei Kindersitze passen nicht nebeneinander. Der Küchenblock mit zwei Gasflammen, Spüle, zusätzlichen Ablagen und dem großén Auszieh-Kühlschrank ist wirklich praxistauglich, dank 110-Liter-Frischwasser- und 90 Liter Abwassertank ist man auf Reisen erfreulich autark.

Mehr Bewegungsfreiheit durch das klappbare Waschbecken.

Die Toilette hat das allgemein übliche Format, hilfreich ist das klappbare Waschbecken, das etwa beim Duschen für das entscheidende Quentchen mehr Bewegungsfreiheit sorgt. Ziemlich knapp geht es in den Schränken für Geschirr, Lebensmittel, Kleidung und sonstiges Reisezubehör zu. Speziell die unter der hohen Decke umlaufenden Kleiderschränke sind nur sehr eingeschränkt nutzbar, weil sie zu schmal geschnitten sind und die wenigen Hemden, Hosen und T-Shirts, die überhaupt Platz finden, bei jedem Öffnen wieder herauspurzeln. Das nervt auf die Dauer. Zudem reichte das Stauvolumen bei unserem Test gerade so für zwei Personen. Wie hier vier Leute ihre Utensilien verstauen wollen, ist uns sein Rätsel.

Dank der großen Markise (1279,25 Euro) kann man‘ auch mal ohne Bäume aushalten. Foto: Huber

Mindestens 81.943,40 (!) Euro muss man aktuell für einen neuen Grand California ausgeben, seit unserer ausgedehnten Testfahrt wurde das Infotainmantsystem des Wohncrafters modernisiert. Wer weniger Geld ausgeben will, kann auf ein Lagerfahrzeug zurückgreifen, allein über das VW-Händlernetz wurden Mitte Dezember 2024 gut 30 Fahrzeuge ab 50.770 Euro angeboten. Text/Fotos: Rudolf Huber

Richtig reagieren, wenn es wirklich gekracht hat

Foto: GTÜ
Foto: GTÜ

Am kommenden Wochenende startet der Urlaubsreiseverkehr in die heiße Phase. In ganz Deutschland sind die Schulen dicht und auf den Autobahnen wälzt sich die Blechkolonne Richtung Süden.

Die Gefahr, in diesen Tagen in einen Unfall verwickelt zu werden, ist hoch. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) gibt Tipps, wie Sie sich im Falle eines Falles am Unfallort richtig verhalten. Ob Sie an einem Unfall schuld sind oder nicht – in jedem Fall sorgt die erste Aufregung oder sogar ein Schock häufig für eine unbesonnene Reaktion. Doch gerade die ersten Minuten nach einem Crash können entscheidend sein. Umso wichtiger ist es, auf die richtige Vorgehensweise vorbereitet zu sein.

Die Unfall-Checkliste:

Nach einem Unfall sollten Sie in folgender Reihenfolge vorgehen:

1.    Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen. Abstandsempfehlungen: Landstraße 100 m, Autobahn 200 m vom Unfallort entfernt.

2.    Alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich retten.

3.    Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt, die Polizei (Ruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Ruf 112) informieren.

4.    Erste Hilfe leisten.

5.    Machen Sie Fotos von der Unfallstelle.

6.    Bei Bagatellschäden sollten Sie zuerst die Fahrzeugstellungen mit Kreide markieren und dann möglichst schnell die Fahrbahn räumen.

7.    Notieren Sie Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen.

8.    Machen Sie keine Aussagen unter Druck oder unterschreiben Sie keinesfalls ein Schuldanerkenntnis. Die Versicherung könnte sonst später Zahlungen verweigern.

9.    Wenn der Unfallgegner seine Versicherung nicht mitteilt, kann man diese beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Service-Nummer: 0180 25026.

10. Denken Sie daran, umgehend Ihre Versicherung zu benachrichtigen.

Zu viel Promille: Auto wird zwangsversteigert

Die Regeln im Straßenverkehr unterscheiden sich im europäischen Ausland zum Teil gravierend von denen in Deutschland. Damit Urlauber wissen, auf was sie achten müssen, fasst der ADAC die wichtigsten Informationen zusammen:

Italien: In den Sommermonaten (15. Mai bis 15. Oktober) darf nur dann mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten Wert entspricht.

Wer in Italien mit über 1,5 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss neben einer hohen Geldbuße auch mit der Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen, sofern er auch dessen Halter ist.

In die Innenstädte dürfen aufgrund verkehrsbeschränkter Zonen (ZTL / Zona a Traffico Limitato) oft nur Anlieger fahren. Hier müssen Autofahrer genau auf die Beschilderung achten, sonst drohen hohe Bußgelder. Außerdem haben Linienbusse im Straßenverkehr in Italien immer Vorfahrt.

Dänemark: Auch hier kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Hier liegt die Grenze bei 2,0 Promille.

Frankreich: An den Ampeln in Frankreich gibt es einige Besonderheiten: Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs zeigt an, dass dieser rot hat. Bei eigener grüner Ampel ist Linksabbiegen in diesem Fall erlaubt. Fußgänger haben jedoch Vorrang.

Österreich: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten auch untereinander hätten austauschen können, muss eine „Blaulichtsteuer“ (Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36 Euro bezahlen.

Schweiz: Verkehrsverstöße, insbesondere Tempolimitüberschreitungen, werden mit drastischen Strafen geahndet. Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über dem zulässigen Limit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft.

Slowenien: Wer ein Bußgeld erhält, sollte dies sofort begleichen. Ausländern droht sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des Fahrzeugs oder der Fahrer wird in Polizeigewahrsam genommen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Bereits bei einer gelben Ampel besteht Haltepflicht.

Kroatien: Unfälle müssen immer der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.

 Ungarn: Bei Bezahlung der Autobahnmaut (Elektronische Vignette) werden die Kfz-Kennzeichen registriert. Bei den Verkaufsstellen kommt es hierbei jedoch häufig zu Zahlendrehern. Deshalb müssen Urlauber die Belege genau kontrollieren, bevor sie sie unterschreiben. Nachträgliche Reklamationen sind teuer und bei falsch registrierten Kennzeichne drohen hohe Nachforderungen und Bußgelder.