Archiv für den Monat November 2017

Crossland X – der Van- und SUV-Mix

Die Autobauer stoßen mit neuen Modellen in jede Lücke, auch wenn sie noch so klein ist. Und wenn keine Lücke da ist, wird sie geschaffen – etwa mit einem CUV.

Crossland x
SUV mit Van-Genen – und umgekehrt: Die Frontpartie des Crossland X ähnelt sehr der des SUV-Bruders Mokka X. Foto: Opel

Hier lesen Sie, wie sich der Crossland X im Alltag bewährt hat – und was bei ihm auffiel.

 

 

Revolutionäres Ambiente

Aklasse
Das Innere der neuen A-Klasse mit beeindruckendem, freistehendem Riesen-Bildschirm. Foto: Daimler

Die neue A-Klasse von Mercedes wird etwas ganz Besonderes. Sportlich, knackig – aber auch wieder einen Tick alltagstauglicher und praktischer.

Wir haben uns das Innenleben des Anfang 2018 debütierenden Premium-Kompakten schon genau angeschaut – hier der Link zum Text.

 

Wer auffährt, hat Schuld – oder?

Goslar
Schuldfrage klar – oder ungeklärt? (C) Goslar Institut

Wer auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auffährt, ist schuld. So lautet eine scheinbar unumstößliche Regel im Straßenverkehr – zumindest nach Ansicht vieler Verkehrsteilnehmer. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht – jedenfalls nicht immer.

Zwar hat jeder Fahrzeugführer laut Straßenverkehrsordnung (StVO) vor sich einen so großen Sicherheitsabstand einzuhalten, dass er rechtzeitig reagieren kann, sollten Vordermann oder Vorderfrau zum Beispiel unerwartet „in die Eisen steigen“. Dann muss man selbst so schnell bremsen können, dass es nicht zu einem Auffahrunfall kommt. Soweit der Standardfall. Doch inzwischen gehen immer mehr Richter auf Distanz zu dem sogenannten Anscheinsbeweis („wer auffährt, hatte keinen ausreichenden Sicherheitsabstand“) und orientieren sich mehr an den Fakten des jeweiligen Einzelfalls. Die können nämlich gegebenenfalls auf eine Mitschuld des Vorausfahrenden hinweisen.

Das kann etwa bei einem sogenannten Kettenunfall zutreffen, an dem mehrere Fahrzeuge beteiligt sind. Deutet bei einem solchen Ereignis alles darauf hin, dass der vorletzte Unfallbeteiligte sein Auto noch so frühzeitig anhalten konnte, dass er nicht auf das Fahrzeug vor ihm auffuhr, während dies dem ihm folgenden Fahrer, also dem Letzten in der Kette, nicht gelang, so liegt der Schluss nahe, dass auch der Fahrer im letzten Wagen rechtzeitig hätte stoppen können – wenn denn der Abstand zum Vordermann groß genug gewesen wäre. Lässt sich jedoch nicht eindeutig ausschließen, dass der Fahrer im vorausfahrenden Auto auch auf das Fahrzeug vor ihm aufgefahren ist, kann das die Schuld des Beteiligten hinter ihm infrage stellen. Denn dann liegt die Vermutung nahe, dass es dem Letzten vielleicht gar nicht mehr möglich war, einen Aufprall zu vermeiden.

Auch die selbst ernannten „Verkehrserzieher“, die andere durch plötzliches Abbremsen maßregeln wollen, sollten sich nicht darauf verlassen, dass der Auffahrende immer der Schuldige ist. Im Gegenteil: Diesen schikanösen „Pädagogen“ kann die Alleinschuld an einem Schaden zugesprochen werden, wenn jener durch ein beabsichtigtes Bremsmanöver ohne Grund herbeigeführt wurde. Denn die Richter werten ein solches Verhalten als „Selbstjustiz“, die nicht akzeptiert werden kann. So geschah es einem Autofahrer, der eine vorschriftsmäßig vor ihm fahrende Frau erst bedrängte, dann überholte, um gleich anschließend knapp vor ihr einzuscheren und zu bremsen: Offenbar wollte der Eilige Frust abbauen, weil er nicht wie gewünscht vorwärtskam. Dafür musste er für den Schaden, der bei dem aus seinem Verhalten resultierenden Unfall entstand, komplett selbst aufkommen. Wer also glaubt, aus pseudoerzieherischen oder sonstigen Gründen andere Verkehrsteilnehmer maßregeln zu müssen oder gar zu dürfen, irrt – stattdessen droht ihm volle Haftung bei einem so verursachten Unfall.

Grundsätzlich gilt zwar nach wie vor, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass der Fahrer dahinter auch dann noch rechtzeitig anhalten kann, wenn der Vordermann überraschend und ohne für den Hintermann ersichtlichen Grund plötzlich bremst. Wichtig dabei: Der Hintermann hat auch ein mögliches Abbremsen ohne eine für ihn erkennbare Ursache einzukalkulieren. Allerdings darf der Vorausfahrende auch nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. So schreibt es die StVO vor. Wer andere Verkehrsteilnehmer willkürlich ausbremst, muss zudem damit rechnen, sich nach dem § 315 b des Strafgesetzbuchs (StGB) schuldig zu machen: Dieser Paragraf regelt den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

DYU D2: Cooler Pedelec-Zwerg aus China

DYU Smart Bike D2
Das neue Pedelec aus China ist mit zwölf Zoll großen Reifen und zwei Scheibenbremsen ausgestattet. © F-wheel


Der chinesische Hersteller F-wheel aus Shenzhen will mit einem neuen Elektro-Klapprad den globalen Pedelec-Markt aufmischen. Das nur 13 Kilo schwere DYU Smart Bike D2 schafft zwar nur eher bescheidene 20 Kilometer mit einer Akku-Ladung. Dafür kann es zum Verladen leicht zusammengeklappt und so zum Beispiel leicht im Kofferraum verstaut werden.

Induktionsscheinwerfer sollen Licht ins Dunkel bringen, die Funktionen des D2 können per App gesteuert, das Rad selbst damit abgesperrt werden. Die Batterie mit einer Kapazität von 5,2 Amperestunden lässt sich innerhalb von drei Stunden komplett aufladen. Und die Zwölf-Zoll-Reifen sind laut Hersteller dazu geeignet „alle Straßenverhältnisse bewältigen zu können“.

DYU Smart Bike D2
Das Mini-Rad mit E-Antrieb lässt sich mit wenigen Handgriffen auf Kofferraum-Format bringen. © F-wheel

Der Elektro-Moped-Modus, den F-wheel neben dem stromlosen und dem stromunterstützten Strampeln als dritte Fortbewegungsart und zusätzlichen Vorteil des neuen Minibikes anpreist, müsste in Deutschland allerdings deaktiviert werden – sonst bräuchte das D2 ein Versicherungskennzeichen.

DYU Smart Bike D2
Alles dran: Eine Hupe warnt andere Verkehrsteilnehmen, ein Display zeigt Tempo und Ladezustand der Batterie. © F-wheel

Und wie schaut es mit dem Preis aus? Der ist echt heiß: Ein chinesischer Versandhändler bietet das Pedelec für exakt 420,01 Euro an.                                  Rudolf Huber/mid